ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Postel Usedom GmbH für das 100Haus Wolgast/Postel
§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen über die Überlassung von Räumlichkeiten, Zimmern oder Betten zur Beherbergung im 100Haus, Unterwall Str18a, 17438 Wolgast und im Postel, Breite Straße 26, 17438 Wolgast, sowie für alle weiteren Leistungen oder Lieferungen, die von der Postel Usedom GmbH im Rahmen dieser Verträge für den Gast und seine Reisegruppe (fortlaufend „Gast“ genannt) erbracht werden.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben keine Geltung, es sei denn, sie werden von der Postel Usedom GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn es vorher ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wurde.
§2 Vertragsabschluss
- Auf einen Buchungsantrag des Gastes hin (schriftlich oder per Direktbuchung im Internet) kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Postel Usedom GmbH der Vertrag zustande. Diese behält sich das Recht vor, die Buchung (auch) schriftlich zu bestätigen. Im Fall der schriftlichen Bestätigung gilt der Vertrag als in dem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Buchungsbestätigung durch die Postel Usedom GmbH versandt wird.
- Vertragspartner sind der Gast und die Postel Usedom GmbH. Wird die Buchung im Auftrag des Gastes durch einen Dritten vorgenommen, so haften der Dritte und der Gast zusammen als Besteller gegenüber der Postel Usedom GmbH gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Postel Usedom GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.
- Buchungen dürfen nur durch Personen getätigt werden, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind.
- Unbegleitete Minderjährige, also Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, dürfen in unseren Häusern nicht ohne die Vollmacht eines Erziehungsberechtigten übernachten.
Für entstehende Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie kann über die Webseite des 100hauses (www.100haus.de) oder des Postels (www.post-aus-wolgast.de) heruntergeladen oder bei der Postel Usedom GmbH eingesehen werden. Der Gast ist verpflichtet, sich über die Hausordnung zu informieren und diese an Mitreisende weiterzugeben.
§3 Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Der Gast ist zur Bezahlung der von ihm gebuchten und in Anspruch genommenen entgeltlichen Leistungen der Postel Usedom GmbH verpflichtet. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die die Postel Usedom GmbH auf Veranlassung des Gastes gegenüber Dritten veranlasst bzw. getätigt hat.
Rechnungen der Postel Usedom GmbH sind fällig mit Zugang beim Gast und unverzüglich zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in Euro zu entrichten.
- Die Postel Usedom GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Anzahlung oder die Leistung einer Sicherheit zu verlangen. Bei begründetem Anlass ist die Postel Usedom GmbH berechtigt, vom Gast die Anzahlung/Sicherheitsleistung in Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zu fordern.
3.1. Individualreisende bis zu 6 Personen
Am Tag der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Buchungsbetrages fällig.
3.2. Gruppenreisen ab 7 Personen
Am Tag der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Buchungsbetrages fällig.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der von der Postel Usedom GmbH für die vereinbarten Leistungen andererseits regelmäßig berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% einseitig durch die Postel Usedom GmbH angehoben werden.
- Der Gast ist vorleistungspflichtig; dies betrifft im Fall der Anzahlung auch die Restzahlung.
5.1. Individualreisende bis zu 6 Personen
Das Entgelt für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist vom Gast spätestens beim Check-In vollständig zu entrichten. Die Postel Usedom GmbH ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes weiter entstehende Forderungen durch Zwischenrechnung fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
5.2. Gruppenreisen ab 7 Personen
Die Restzahlung in Höhe von 70% des gesamten Buchungsbetrages ist bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.
5.3. Gruppenreisen ins 100Haus
Die Restzahlung in Höhe von 70% des gesamten Buchungsbetrages ist bis spätestens drei Monate vor Anreisetag fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb dieser Frist, ist bei Anzahlung der volle Buchungsbetrag zu entrichten.
- Vom Gast beim Buchungsvorgang übermittelte Kreditkartendaten oder Bankverbindungen dienen nur der Sicherheit, es sei denn, die Form der (An-)Zahlung ist entsprechend vereinbart. Im Übrigen werden etwaige Belastungen nur bei Nichtanreise des Gastes im Rahmen der Abwicklung von Stornierungen oder im Falles des Nichterscheinens („No-Show“) durchgeführt.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Postel Usedom GmbH aufrechnen.
§4 Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)
- Stornierung durch den Gast
Der Gast ist jederzeit dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:
1.1. Individualreisende bis zu 6 Personen im Postel
Sofern nicht anders vereinbart, kann die Buchung der Zimmer/Betten bis 7 Tage vor dem Anreisedatum kostenfrei storniert werden.
Danach fällt als pauschalierter Schadensersatz ein Stornierungsentgelt an. Es beträgt den vereinbarten Preis unter Abzug der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und der ersparten Aufwendungen. Demnach werden bei der verspäteten Stornierung oder bei der Nichtanreise 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags berechnet.
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung per Telefon/per Email wird wirksam, wenn sie durch die Postel Usedom GmbH schriftlich (auch per Telefax) bestätigt ist. Anderenfalls ist das vertraglich vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Gast die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dem Gast steht im Fall der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.
1.2. Gruppenreisen ab 7 Personen im Postel
Gruppenreservierungen können durch Vertrag storniert werden; eine Stornierung ist nur wirksam, wenn die Postel Usedom GmbH eine Bestätigung schriftlich erteilt hat. Die Postel Usedom GmbH ist unter folgenden Bedingungen verpflichtet, ein Stornierungsangebot anzunehmen:
Stornierungen, die mehr als zwei Monate vor dem Anreisetag eingehen, sind kostenfrei.
Bei Stornierungen, die später als zwei Monate vor dem Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 50 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags.
Bei Stornierungen, die später als zwei Wochen bis zum Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 80 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags.
Das Stornierungsentgelt ist pauschalierter Schadensersatz. Dem Gast steht im Fall der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.
1.3. Ferienwohnungen
Für Ferienwohnungen steht dem Vermieter im Falle der Stornierung grundsätzlich der Mietpreis für den gebuchten Zeitraum zu, auch wenn hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Diese Ansprüche ergeben sich aus den gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen und ein Hinweis auf detaillierte Stornokosten muss dabei nicht erfolgen.
Der Mieter ist nicht von der Mietzahlung entbunden, wenn „er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird“ (§ 537 I BGB). Das gilt unabhängig davon, wann die Absage
erfolgt. Denn diese Regelung greift unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages, auch wenn vom Abschluss bis zum Urlaubszeitraum noch Monate liegen.
1.4. Gruppenstornierungen im Hunderthaus
Bei Stornierungen, zwischen Buchung und drei Monaten vor Anreisetag, beträgt das Stornierungsentgelt 80 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags.
Bei Stornierungen, ab drei Monaten vor Anreisetag, beträgt das Stornierungsentgelt 90 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags.
1.5. Reiserücktrittsversicherung
Der Gast hat die Möglichkeit sich gegen anfallende Stornierungsgebühren mit einer Stornoversicherung abzusichern. Die Postel Usedom GmbH bietet dem Gast eine entsprechende Versicherung im Auftrag einer Reiseversicherung als nebenberuflichen Handelsvertreter im Anhang der Buchungsbestätigung über einen Buchungslink an. Es gelten die Richtlinien und Weisungen des Reiseversicherers.
- Stornierung durch die Postel Usedom GmbH
2.1. Die Postel Usedom GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund von einer Reservierung zurückzutreten; insbesondere:
höhere Gewalt oder andere von der Postel Usedom GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; die Reservierung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks zustande gekommen ist;
die Postel Usedom GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der Postel Usedom GmbH den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Postel Usedom GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Postel Usedom GmbH zuzurechnen ist.
eine vereinbarte Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht oder nicht fristgerecht geleistet wurde.
§5 Zimmer- und Bettenbereitstellung
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Betten.
- Der Gast hat die Zimmer oder Betten am Abreistag spätestens um 11.00 Uhr geräumt herauszugeben. Anderenfalls stellt die Postel Usedom GmbH 50 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung, wenn die Überschreitung nicht länger als bis 18.00 Uhr andauert. Ab 18.00 Uhr werden 80 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung gestellt.
Vertragliche Ansprüche des Gastes werden nicht begründet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die Postel Usedom GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Betten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Postel Usedom GmbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist abbedungen, sofern der Gast nicht Verbraucher ist.
Minderjährige oder nicht voll geschäftsfähige Personen dürfen in Gemeinschaftszimmern nur übernachten, sofern sie in Begleitung einer voll geschäftsfähigen Person sind bzw. eine schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten haben. Dies gilt nicht für Gruppenreisende unter Aufsicht einer vom Erziehungsberechtigten entsprechend bevollmächtigten Person.
§6 Haftung
- Die Postel Usedom GmbH haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der schuldhaften Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Die weitere Haftung ist ausgeschlossen.
- Der Gast haftet für durch ihn verursachte Schäden am Inventar der Postel Usedom GmbH in voller Höhe, unabhängig vom Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Bei der Verursachung von Schäden durch Gruppenreisende haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch, es sei denn, der Verursacher des Schadens wird einwandfrei festgestellt. Verursachte Schäden sind direkt vor Ort zu begleichen. Die Postel Usedom GmbH behält sich vor, bei Anreise einer Gruppe die Hinterlegung einer Kaution zu fordern, welche zur Begleichung von verursachten Schäden herangezogen werden kann. Anderenfalls ist die Kaution bei Abreise in voller Höhe zurückzuerstatten.
- Für eingebrachte Sachen haftet die Postel Usedom GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf das Hundertfache des Zimmer- oder Bettenpreises, höchstens jedoch bis zum Betrag von fünfhundert Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Kenntnis vom Schadensfall der Postel Usedom GmbH Mitteilung macht.
- Sofern es im Rahmen des Aufenthaltes zu Störungen oder Mängeln hinsichtlich der durch die Postel Usedom GmbH zu erbringenden Leistungen kommt, die eine Minderung des Beherbergungsentgeltes rechtfertigen könnten, so entstehen etwaige Ansprüche des Gastes nur, soweit er der Postel Usedom GmbH von den Gründen unverzüglich Mitteilung macht.
- Sofern die Postel Usedom GmbH dem Gast unentgeltlich oder entgeltlich einen Stellplatz zur Verfügung stellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande; besondere Pflichten der Postel Usedom GmbH entstehen nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalt haftet die Postel Usedom GmbH nicht, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Gast hat den Schaden unverzüglich nach Kenntnis, spätestens bei Verlassen des Grundstücks an die Postel Usedom GmbH schriftlich mitzuteilen; anderenfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
Sofern die Postel Usedom GmbH nach den vertraglichen Bestimmungen, inklusive der Regelungen der Hausordnung, dazu berechtigt ist, gegenüber dem Gast einen Verweis zu erteilen, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
§7 Verjährung
Alle Ansprüche gegen die Postel Usedom GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Postel Usedom GmbH beruhen.
§8 Schlussbestimmungen
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Postel Usedom GmbH.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.08.2019